Friethjoph
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Egal wohin die Diskussion driftet: nach Waffengesetz sind Armbrüste Waffen. Waffen dürfen nach Waffengesetz nur in speziellen Einrichtungen ("Schießbahn") oder mit Lizenz und besonderer Vorsicht im jadlichen oder Sicherheitsbereich getragen und benutzt werden. So will es der Gesetzgeber udn so hat man mich dereinst im Waffengeschäft aufgeklärt als ich mich nach Bogen und Armbrust erkundigt hatte - das war um 2007. ABER: Ob eine Schießbahn Armbrüste erlaubt, ist eine Frage der Hausordnung.