Und es gibt berichte aus dem FrühMi in denen die Priester auf dem Land angeklagt waren, zu viel Zeit mit ihren Mätressen und im Wirtshaus zu verbringen. Und wenn es schon damals so etwas wie ein Wirtshaus gab, muss es auch Menschen gegeben haben die dort hingegangen sind.
Reine Wirtshäuser im FrüMi üblich? Wäre ich sehr überrascht... hatte mal ein Buch in der Hand (ISBN habe ich nicht aufgeschrieben), um mich auf eine Weinabend-Moderation vorzubereiten und dort folgendes herausgeschrieben:
Historische Berufsbilder „Der Wirt“ - altes Griechenland 6. und 5. Jhdt v.Chr./ kapeleion= Kramladen mit Sofortausschank, unter Verdacht der Weinpanscherei... die Bezeichnung für Wirt (Kapelos) meint also zwanghaft den Panscher - in den Komödien des Aristophanes 400 v.u.Z. war in Wirten stets als Bösewichten zu hören/ obere Stände gingen nicht ins Wirtshaus und Staatsbeamte verloren ihren Posten Platon schlug vor ein Jahr Gefängnis, wenn ein Athener Vollbürger ins Wirtshaus ginge - Gleicher Ruf bei dem Römern/ verfälschter Wein war mit zuviel oder falschtemperierten Wasser gemischt.... Wein mit Wasser war normal und eben beides hatte gleichtemperiert zu sein Reine Weine konnten gar nicht getrunken werden, es war nicht Sitte und manche schweren Weine aus Griechenland waren nicht genießbar - Konzil zu Frankfurt 763 = Priester, Diakone, Mönche dürfen nicht ins Wirtshaus... selbst als Klöster begannen „ums Geld“ Ausschank zu betrieben, durften Kleriker nicht hinein 10. Jhdt. außer zur Notdurft - selbst als im 11./12. die Klosterschenken verboten wurden, wurden welche weiterbetrieben - im 14.Jhdt überall in Europa Klosterschenken, im 15.Jhdt. kein Kloster ohne bekannt, wahrscheinlich weil sie es nicht mehr finanzieren konnten, jeden im Kloster zu beherbergen und beköstigen - Taverne als Ursprung des Gasthauses, im 13. jhdt. zunehmend in Städten zu finden, Schankwirt und Krämer (v.a.) Tabernarius ... Taberna - in erster Hälfte des 14. Jhdt begannen die süddeutsche Städte spezielle Häuser (Kaufhäuser) zu bauen und zu betrieben und verboten jeglichen anderen Handel in den Schenken - Tabernarius auch Gerichtsvollzieher der niederen Gerichtsbarkeit, Zöllner, Steuereinnehmer - Erbgericht... oder Gerichtstaverne (Kretscham), da die Schenke meist der erste befestigte Platz am Ort - „Gastwirt“ erst seit 17.Jhdt, üblich früher: Gastgeb, Weinschenk, Gasthalter, Zapfwirt, Gassenwirt, Herrenwirt („Wirt“ meint üblich nur den „Hausherrn“) - Verkauf über die Straße war gegen Entgelt für jeden Städter erlaubt - Winkelwirte betrieben illegale Tabernas - Schildwirte waren Herrenwirte, bei ihnen kehrten die Ritter auf den Königs- und Kriegszügen ein, sie hängten als Zeichen ein verkleinertes Schild auf, das sie in großen Mengen mitführten und die dort blieben - Stuhl vor die Tür setzen = Zeichen für Gast, dass er hereinkommen darf/kann - Wirt hatte die Pflicht, ein Zeichen zu hängen (signieren)... Holzring vom Fass, Kranz, Zweig - Gäste abweisen war verboten, hatten sie kein Geld, konnten sie Pfand hinterlegen (Mantel bis Pferd) - wer trotzdem abgewiesen wurde, durfte sich sogar selbst in Küche und Keller bedienen und Geld oder Pfand auf Theke legen, Verstöße Entzug Lizenz - Gäste vor der Stadt abzufangen oder aus anderen schenken abzuwerben war verboten, nur in der Tür stehen war erlaubt und freundlich hereinbitten - Abweisung nur bei unehrlichen Leuten oder Krankheiten - schon im 14.jhdt. aus Österreich: die taberner sollen auch all Rumorer und Häderer anzeigen, wenn sie mit ihnen nicht selbst fertigwerden - Fluchen, streiten und Messerstechen verboten - Polizeistunde: nach reichsweiter „Ordnung guter Polizey“ aus 16.Jhdt.... aber schon im 14.Jhdt läutete die Bierglocke =, sofort Ausschank beenden Vielleicht ein wenig offTopic... aber vielleicht interessant. Ich deutete das für mich so: Wirtshäuser im heutigen Sinn eher eine "Einrichtung" ab 1200