Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, § 2, Absatz 2: "Jeder hat das Recht auf Leben und auf körperliche Unversehrtheit [...]" Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, § 2, Absatz 1: "Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt [...]" Jeder hat also ein gesetzlich verankertes Recht, gesund sein zu dürfen, sofern er/sie/es das möchte. Und ebenso ein Anrecht darauf, dass das auch so bleibt. Zusätzlich die Zusicherung des Staates, dass andere Menschen, die diese Unversehrtheit gefährden können oder wollen, bzw. durch Unwissenheit oder Ignoranz gefährden könnten, genau daran gehindert werden können. Auch wenn das bedeutet, dass diese Menschen dann in der Ausübung ihrer freien Entfaltung möglicherweise durch Maßnahmen des Staates eingeschränkt werden. Zur Sicherung dieser Unversehrtheit gibt es u.a. das Infektionsschutzgesetz. Und das nebenbei schon seit 2001, nicht erst seit Corona.