@Panzerreiter - Diesen ganzen Krams hatten wir vor einigen Monaten schon mal. Im Rahmen einer Lehrveranstaltung für Deine Schüler kannst Du gerne jegliche didaktische Methode anwenden, die Dir beliebt, um diese zum Nachdenken und Reflektieren zu führen. Auch noch so abstruse Gedankenkonstrukte und alberne Vergleiche. Auf so eine Oberlehrertour hab ich aber ehrlich gesagt hier im normalen Diskurs null Bock drauf.
Ich hatte zwar mit einer abweisenden Reaktion von Dir gerechnet, aber auf einem anderen Niveau. Jetzt hör mal auf, immer nur stereotyp zu behaupten, meine Vergleiche wären abstrus, albern oder bescheuert, sobald sie dir nicht passen. Erkläre lieber,
weshalb sie so abstrus und albern sind. Und hör erst recht damit auf, mich anzupampen. Das hast du schon vor einem halben Jahr gemacht und im Nachhinein gesehen hatte ich eben nicht in allem so Unrecht, wie etwa meinen Bedenken zur Quasi-Irrelevanz von Kindern beim damaligen Ansteckungsgeschehen. Wenn du schon erkennst, dass meine Vergleiche zum Nachdenken anregen sollen, dann tu das doch zur Abwechslung auch mal. Also nochmal zum Mitdenken: Du interpretierst die beiden Absätze des GG absolut und verwendest sie dann auch so, um Deine Meinung zu begründen. Allein: Diese Interpretation ist schlicht falsch. Sie ist zu oberflächlich und nicht ausreichend hinterfragt.
Wenn sie absolut wäre, dann müsste eben konsequent das Autofahren verboten werden. Ob Dir das Beispiel passt oder nicht. Ich kann gerne auch andere Beispiele hernehmen. Es gibt den juristischen Begriff des
allgemeinen Lebensrisikos (link zu Wikipedia). Das sind quasi unvermeidbare Risiken, die zum täglichen Leben in unserem Land bzw in unserer Gesellschaft einfach dazugehören und die jedermann hinnehmen muss, der hier lebt. Nicht zuletzt, weil ansonsten das gesamte gesellschaftliche Leben zusammenbrechen würde - wie etwa bei einem Verbot des Autoverkehrs. Es ist unstrittig, dass Autofahren alljährlich zu vielen Toten und Verletzten führt. Trotzdem ist es erlaubt. Hier wägt der Gesetzgeber tatsächlich Leben gegen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Vorteil ab. Das ist einfach so und das wird Dir kein Jurist anzweifeln. Wenn nun jemand besoffen, unter Drogen, charakterlich nicht geeignet (wie immer das nun festgestellt werden mag) oder schlicht noch nicht rreif für das Führen eines Fahrzeugs ist, dann wird ihm dieses Recht abgesprochen. Weil hier nun die Gefährdung anderer
über das normale Maß hinaus steigt. Und das ist der Knackpunkt. Das Maß ist die relative Gefahr, nicht die absolute. Die wäre in den meisten Fällen ohnehin fast unmöglich zu berechnen. Wenn von einer in einer gesellschaftlichen Realität üblichen und akzeptierten Verhaltensweise ein gewisses Grundrisiko ausgeht, dann ist dieses Verhalten nicht einzuschränken. Es ist also ein Unterschied, ob jemandem grundsätzlich das Autofahren verboten wird, oder ob es das aus einem bestimmten, von der Norm abweichenden Grund wird. Und auch diese, von der Norm abweichende Gefährdung ist ja eine rein statistische, da nicht jeder Betrunkene
zwangsläufig einen anderen tot fährt. Es reicht, dass diese erhöhte Gefährdung grundsätzlich existiert und signifikant ist und das ist ja auch durch Statistiken erwiesen. Aber, nochmal, ein gewisses, durch das gesellschaftliche Zusammenleben automatisches und grundlegendes Risiko ist eben kein Grund für ein Verbot. Wenn Dir das Autofahren partout nicht gefallen will als Beispiel, dann nimm gängige sexuelle Kontakte oder Sport. Bei all diesen besteht ein gewisses Grundrisiko andere in ihrer körperlichen Unversehrtheit zu beeinträchtigen oder gar zu töten. Aber der gesellschaftliche Nutzen übersteigt hier den zu erwartenden gesellschaftlichen Schaden. Auch den wirtschaftlichen. Jaaaa, es wird Geld gegen Leben abgewogen, das ist nun einmal so. Von der Politik, dem Rechtswesen, aber eben auch von den Bürgern selbst. Und jetzt kommen wir zu der kontrovers diskutierten Frage, ob Geimpften und Genesenen Lockerungen gestattet werden sollten. Das ist im Grunde genau die selbe Situation wie beim Autofahren. Es gibt die, bei denen eine Gefährdung nach aktuellem Stand der Wissenschaft einem derzeit - in leider nun mal realer Situation der Existenz des Virus - nicht weiter absenkbares Grundrisiko entspricht und die, bei denen eben dieses Risiko erhöht ist. Eine Risikogrundlage anzunehmen wie vor Corona, ist leider nicht zielführend. In diesem Punkt hat Frau Merkel recht, wenn sie sagt, es werde nicht mehr so sein wie vorher. Der Virus ist nun mal da und er wird von selber nicht wieder gehen. Er wird machen, was alle Viren machen, nämlich mutieren. Möglicherweise wird er auf Dauer dadurch harmloser. Immerhin ist ein Virus, der seinen Wirt umbringt, evolutorisch gesehen dumm. Aber erhalten wird er uns bleiben, genau wie andere Viren mit denen wir gelernt haben zu leben, obwohl auch die immer wieder mal Leute umbringen. Er wird zu einem Teil des allgemeinen Lebensrisikos werden. Und damit unter normalen Umständen eben nicht zu einem Grund für die Einschränkung der persönlichen Freiheit, außer in Fällen von erhöhtem Risiko, wie zum Beispiel bei einer Erkrankung oder einer wahrscheinlichen Erkrankung. Aber dazu haben wir schon seit Jahrhunderten das probate Werkzeug der Quarantäne, das müssen wir nicht neu erfinden. Das Grundrisiko, an einer potentiell gefährlichen Krankheit zu erkranken, wird sich eine Zeit lang erhöhen, bis wir eine Grundresistenz ausgebildet haben haben, die den Verlauf mildert. Dann wird es nur eine weitere Infektionskrankheit sein wie ein klasssischer grippaler Infekt auch. Die Menschen und ihr Immunsystem sind anpassungsfähig. Das Risiko, das von einem Geipmpften oder Genesenen ausgeht, entspricht diesem, derzeit nicht weiter absenkbaren Grundrisiko. Wie lange das wirkt, muss freilich noch festgestellt werden. Es ist also weder unfair noch unverantwortlich, diesen Menschen ihre Grundrechte sukzessive zurückzugeben, so bald wie möglich, denn dazu ist der Statat verpflichtet. Der Schutz der Grundrechte ist ein hohes Gut, auf das wir lange warten mussten und das ich nicht so ohne weiteres aufzugeben gedenke. Dazu sind die Erfahrungen gerade dieser Nation zu eindeutig. Irgendwie herkonstruierte Gefahren für die Volksgesundheit waren in der Vergangenheit schon Begründung für schlimme Einschränkungen der Rechte unliebsamer Zeitgenossen - durchaus auch tödliche Einschränkungen. Corona ist wie Autofahren. Sorry. So abstrus Dir dieser Vergleich erscheinen will, so klar erscheint er mir. Von beidem geht, je nach Situation und medizinischen Möglichkeiten ein gewisses Grundrisiko aus, das wir nun mal nicht vermeiden können, außer um den Preis eines vollständigen Zusammenbruchs des gesellschaftlichen Lebens. Auch medizinische Forschung wird am Ende von einem funktionierenden Wirtschaftssstem finanziert, das sollte niemand übersehen. Bankrotte Firmen und arbeitslose Bürger finanzieren vieles nicht mehr, was wir am Ende weit schmerzlicher vermissen würden als wir es jetzt, da allein Corona unser Denken dominiert, ahnen. Und von beidem kann im Einzelfall ein erhöhtes Risiko ausgehen, worauf dann auch entsprechend reagiert werden muss - u.a. auch mit dem Einschränken persönlicher Freiheiten. Aber Nüchternen das Autofahren zu verbieten, weil es ja auch Betrunkene gibt, ist unlogisch. Aber wie dem auch sei, ich denke, ich bin für die nächsten 9 Monate raus. Mir steht's nämlich auch Oberkante Unterlippe.