Wir haben Mitte Juli unser erstes Lager in diesem…. äh seit zwei Jahren. Laut des Veranstalters ist das Hygienekonzept stimmig. 350 Besucher können das Gelände betreten. Vollgeimpfte und Markttreibende werden nicht mitgezählt. Aktuell noch mit MNS soll aber angeblich wegfallen. Am 26.06.21 gibt es wohl eine neue Landesverordnung die neue Lockerungen mitbringt. Gegenwärtig gilt zum Thema Alkohol: Verbot auf publikumsträchtigen Plätzen (außerhalb der Gastronomie) Das würde doch bedeuten, dass nur in , beziehungsweise um die Tavernen herum getrunken werden darf. Was ist mit den Lagern ? Sind die auch öffentlicher Raum ? Klar ich könnte ganz einfach bei dem Ordnungsamt der entsprechenden Stadt anrufen und nachfragen…will aber auch keinen Stein ins rollen bringen der sich vorher noch nicht bewegt hat. Ich will aber auch nicht das wir 200€ pro Kopf Strafe bezahlen müssen. Anderseits hängt es für einige aus unserer Gruppe von dieser Frage ab , ob sie überhaupt lagern wollen. Der Veranstalter weis auch noch nichts genaues. Bin das gerade am recherchieren ....das ist nicht so einfach zu definieren...und das letzte Wort dazu wird das Ordnungsamt haben... Klar kann niemand einfach so ohne zu fragen durch Lager oder Zelte rennen, aber ein Lager ist Teil des öffentlichen Raums. Ganz kurz gesagt ist öffentlicher Raum das Gegenteil von den eigenen privaten Räumen. Sprich die Straße, der Gehweg, die Fußgängerzone, die Pumuckeluferanlage aber auch das Parkhaus, der Spielplatz, der Friedhof oder der Bahnsteig sind öffentlicher Raum. Wenn ich ein Grundstück pachte oder Miete oder von dem Eigentümer zur Verfügung gestellt bekomme ist es kein öffentlicher Raum mehr. Wäre dann eine Absperrung Pflicht ? Für mich ist das Zelt eines anderen kein öffentlicher Raum mehr der ohne Einwilligung betreten werden darf…Auf einem Campingplatz darf ich das ja auch nicht…. Ich finde im Internet nichts was meine Frage beantwortet. Einige von euch haben doch schon an Veranstaltungen in diesem Jahr teilgenommen….wie war das dort ?