Kam bei uns 14 Tage nach dem letzten Impftermin vom Landratsamt.Da ich in einem Impfzentrum war wird mir wohl der Code zugeschickt.
Kam bei uns 14 Tage nach dem letzten Impftermin vom Landratsamt.Da ich in einem Impfzentrum war wird mir wohl der Code zugeschickt.
ich könnte mir vorstellen, dass sich das "öffentlich" auf die Öffnungszeiten der VA fürs Publikum bezieht. Und vorher würde ich persönlich auch auf Alkohol verzichten... vor allem bei hohen Temperaturen.Für mich ist das Zelt eines anderen kein öffentlicher Raum mehr der ohne Einwilligung betreten werden darf…
Dann frag doch VORHER dort mal nach, wie das die Leute sehen... PS: VA im offenen Stadtgebiet (bei mir z.B. der "Handwerkermarkt in Lich") hatte ich nicht auf dem Schirm, daher verstehe ich Deine Frage nun durchaus. Aber ist das ggf. nicht wie beim Thema "Waffentragen": Für Mitwirkende erlaubt, für Besucher:innen nicht?falls ich mit einem Beamten vom Ordnungsamt sprechen muss
Das ist ein guter Ansatz , da es Eintritt kosten wird....und nur einen Eingangsbereich sowie einen Ausgangsbereich hat. Somit ist das geschlossen. Es kann zwar nach Marktende nicht verhindert werden das Leute ein oder ausgehen, aber das ist überschaubar. Werde erst mal bis zum 26.06 warten was die neue Verordnung bringt... (Obwohl ich befürchte, das mit der Verbreitung der Deltavariante wieder alles zurückgepfiffen wird)als öffentlicher Raum kann eine Örtlichkeit dann angesehen werden, wenn sie grundsätzlich keinerlei Zugangsbeschränkungen unterworfen ist und von Jedermann/Frau jederzeit betreten oder verlassen werden kann.
Also rein prinzipiell kratzt das schon an Bereiche wie das Waffentragen in den USA. Oder Fahrverbote und Höchstgeschwindigkeit in Deutschland. Da versteht der deutsche Michel keinen Spaß ! Mir persönlich wäre auch das egal und könnte damit leben.Aber grundsätzlich gehört das Konsumieren von Alkohol nicht zu den Grundrechten
Was für ein Verständnis des Grundgesetzes.. :ups Natürlich ist die Freiheit Alkohol zu konsumieren verfassungsgemäss erstmal legitimiert. Art. 2 Abs. 1: Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. Ob und wie man das macht oder lässt, steht dann auf einem anderen Blatt... Ich kann die Menschen heutzutage nicht mehr verstehen, diktatorische Denkansätze sind voll en vogue oder neudeutsch woke. Ich weiss schon warum ich zunehmend soziophob werde.Also rein prinzipiell kratzt das schon an Bereiche wie das Waffentragen in den USA.Oder Fahrverbote und Höchstgeschwindigkeit in Deutschland. Da versteht der deutsche Michel keinen Spaß ! Mir persönlich wäre auch das egal und könnte damit leben.Aber grundsätzlich gehört das Konsumieren von Alkohol nicht zu den Grundrechten
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