Melaten - die geschlossene Abteilung für die, die darüber reden wollen.

This site may earn a commission from merchant affiliate links, including eBay, Amazon, and others.
Wir haben Mitte Juli unser erstes Lager in diesem…. äh seit zwei Jahren. Laut des Veranstalters ist das Hygienekonzept stimmig. 350 Besucher können das Gelände betreten. Vollgeimpfte und Markttreibende werden nicht mitgezählt. Aktuell noch mit MNS soll aber angeblich wegfallen. Am 26.06.21 gibt es wohl eine neue Landesverordnung die neue Lockerungen mitbringt. Gegenwärtig gilt zum Thema Alkohol: Verbot auf publikumsträchtigen Plätzen (außerhalb der Gastronomie) Das würde doch bedeuten, dass nur in , beziehungsweise um die Tavernen herum getrunken werden darf. Was ist mit den Lagern ? Sind die auch öffentlicher Raum ? Klar ich könnte ganz einfach bei dem Ordnungsamt der entsprechenden Stadt anrufen und nachfragen…will aber auch keinen Stein ins rollen bringen der sich vorher noch nicht bewegt hat. Ich will aber auch nicht das wir 200€ pro Kopf Strafe bezahlen müssen. Anderseits hängt es für einige aus unserer Gruppe von dieser Frage ab , ob sie überhaupt lagern wollen. Der Veranstalter weis auch noch nichts genaues. Bin das gerade am recherchieren ....das ist nicht so einfach zu definieren...und das letzte Wort dazu wird das Ordnungsamt haben... Klar kann niemand einfach so ohne zu fragen durch Lager oder Zelte rennen, aber ein Lager ist Teil des öffentlichen Raums. Ganz kurz gesagt ist öffentlicher Raum das Gegenteil von den eigenen privaten Räumen. Sprich die Straße, der Gehweg, die Fußgängerzone, die Pumuckeluferanlage aber auch das Parkhaus, der Spielplatz, der Friedhof oder der Bahnsteig sind öffentlicher Raum. Wenn ich ein Grundstück pachte oder Miete oder von dem Eigentümer zur Verfügung gestellt bekomme ist es kein öffentlicher Raum mehr. Wäre dann eine Absperrung Pflicht ? Für mich ist das Zelt eines anderen kein öffentlicher Raum mehr der ohne Einwilligung betreten werden darf…Auf einem Campingplatz darf ich das ja auch nicht…. Ich finde im Internet nichts was meine Frage beantwortet. Einige von euch haben doch schon an Veranstaltungen in diesem Jahr teilgenommen….wie war das dort ?
 
Sooo, 2. Shot ist drin, und ausser dass ich das Bedürfnis habe mir literweise Wasser in den Kopp zu schütten, was wohl eher der Hitze geschuldet ist, gehts mir vorerst mal prima. QR-Code gabs leider noch nicht, da das Impfzentrum die Technik noch nicht hat....dazu spar ich mir mal jeden Kommentar, genauso wie zu der Tatsache dass ich einen Tupfer mit Leukosilk fixiert aufm Arm habe statt eines Pflasters (O-Ton: "Wir haben keine Pflaster mehr!") Aber egal, Hauptsache die Impfung ist drin.
 
Für mich ist das Zelt eines anderen kein öffentlicher Raum mehr der ohne Einwilligung betreten werden darf…
ich könnte mir vorstellen, dass sich das "öffentlich" auf die Öffnungszeiten der VA fürs Publikum bezieht. Und vorher würde ich persönlich auch auf Alkohol verzichten... vor allem bei hohen Temperaturen.
 
@das Lorb Genauso sehe ich das auch - Alkohol während der Darstellungszeit ist ein No-Go für uns. Nun gehen wir allerdings auch nicht mehr auf die Sorte Events die man üblicherweise als Mittelaltermarkt bezeichnet.
 
Die Kämpfer unter unserer Gruppe trinken sowieso nichts bis zum Nachmittag alle Vorführungen beendet sind. Und ein paar Leute können auch verantwortungvoll mit Alkohol umgehen. Meine Zeit ist meistens der späte Abend. Keiner bei uns fällt auch negativ auf. 2019 war es so heiß, das ich meistens nur nur Wasser getrunken habe. Es geht ums generelle was im öffentlichen Raum auch nach VA ende getrunken werden darf. Ich finde dazu keine genaue Richtlinie.
 
@Katharina de Lo Finde ich gut, das ihr während der Darstellungsphase nichts trinkt. Ich persönlich würde das auf jeglicher VA gerne sehen. Auch auf MA Märkten. Das hätte mir schon manchen nervtötenden Einsatz auf manchen VAs erspart. Abgesehen davon finde ich es unprofessionell irgendwo Darsteller zu sein, und nur mit 4 Atü im Schädel rumzuhocken.Aber das mag jeder halten, wie er will.
 
@Bischof Ketzer Also meiner Auffassung nach ist nach Veranstaltungsende nicht mehr öffentlich, sondern geschlossene Gesellschaft. Da sollte das Feierabendbierchen kein Problem sein, meine ich.
 
@Thorwald: Während der VA Alkohol trinken ginge für uns gar nicht - wir sind im Grunde den ganzen Tag ziemlich ununterbrochen im Publikumsgespräch, zum Teil sogar in Vortragsform, da kann ich es mir gar nicht erlauben dass das Hirn nicht absolut klar ist, sonst wirds irgendwann peinlich. Und nebenbei muss ich auch feststellen dass meine persönliche Alkoholtoleranz mit den Jahren eher gesunken ist - weder vertrage ich noch so viel wie früher noch habe ich überhaupt Lust drauf.
 
@Bischof Ketzer - im Zitat (?) schreibst Du von 'Publikumsträchtigen Plätzen', danach fragst Du wegen 'öffentlichem Raum'. Das sind nach meinem Verständnis zwei verschiedene Dinge :) Nur, damit es da keine Missverständnisse gibt. Denn gerade momentan, wo so viele Dinge noch ungeklärt sind, können verschiedene Begrifflichkeiten durchaus entscheidend sein, was man darf und was nicht. Ist jetzt auch nicht bös gemeint...
 
Nun ja.... wenns nicht gerade eine Museumsveranstaltung ist die ab einer gewissen Uhrzeit sowieso rundherum für Besucher unzugänglich ist, finden viele Märkte ja auf öffentlichen und publikumsträchtigen Plätzen statt. In Frankfurt gab es viele Bußgelder für Alkoholtrinken am Mainufer...besonders am späten Abend. Daher bin ich mir nicht sicher, ob das in dem Fall von 10 Lagergruppen nicht auch zutrifft, von denen ein paar sicher keine Verbote interessieren. Um eine völlige Rechtssicherheit zu haben muss ich dann wohl auf die neue Landesverordnung warten müssen und falls das nichts konkretes ergibt dann doch vorher beim Ordnungsamt anrufen müssen.
 
Also jetzt mal Butter bei die Fisch.... Wir sind doch alle keine Heiligen....wenn dir am Abend jemand seine selbst gemachte Mischung von Aufgesetzten oder seine neuste Errungenschaft an Kastanienmet mit dir kredenzen will dann sagst du NEIN weil du auf einer VA bist. Aber auch das wäre nicht erlaubt wenn es an den heißen Publikumsträchtigen Plätzen wäre nach den geltenden Rechten. Ich versuche nur eine Antwort zu finden die verbindlich ist , oder aus der Erfahrung bereits teilgenommener VA´s damit ich falls ich mit einem Beamten vom Ordnungsamt sprechen muss handfeste Argumente vorweisen kann. Obwohl dieser sich nur nach den Richtlinien seiner höher gesetzten Instanz richten muss. -Wir hatten solch ein Szenario in der Geschichte zu Alkoholkonsum noch nie. Außer in muslimischen Ländern...gut auch bedingt auch in Skandinavien oder die Prohibition in den USA....Ausgangssperren schon häufig....sogar ein Verbot Kaffee zu trinken-
 
falls ich mit einem Beamten vom Ordnungsamt sprechen muss
Dann frag doch VORHER dort mal nach, wie das die Leute sehen... PS: VA im offenen Stadtgebiet (bei mir z.B. der "Handwerkermarkt in Lich") hatte ich nicht auf dem Schirm, daher verstehe ich Deine Frage nun durchaus. Aber ist das ggf. nicht wie beim Thema "Waffentragen": Für Mitwirkende erlaubt, für Besucher:innen nicht?
 
@Bischof Ketzer - Jein, da bin ich nicht ganz bei Dir. Wir mussten uns vor ein paar Jahren für die Firma mal Gedanken dazu machen, was eigentlich mit 'öffentlichem Raum' gemeint ist. Weil das nirgendwo exakt und verbindlich definiert war. Konsens nach mehreren Tagen Recherche: als öffentlicher Raum kann eine Örtlichkeit dann angesehen werden, wenn sie grundsätzlich keinerlei Zugangsbeschränkungen unterworfen ist und von Jedermann/Frau jederzeit betreten oder verlassen werden kann. Die meisten Märkte die ich kenne befinden sich auf einem privaten Gelände (Burg etc.) und haben ein Zelt vorne am Eingang stehen, wo man Eintritt bezahlen muss. Damit hast Du eine zugangsbeschränkte Veranstaltung, und keinen öffentlichen Raum mehr. Als Vergleich ist vielleicht ein klassischer Weihnachtsmarkt ganz gut - der befindet sich meist auf einem öffentlichen Platz, und kann von Besuchern frei betreten werden, ohne Eintritt oder dergleichen. Aus diesem Grund ist es schon ein Unterschied, ob man von 'Publikumsträchtig' oder 'öffentlich' bei seinen Überlegungen ausgeht. Denn Publikumsträchtig kann auch eine geschlossene Veranstaltung sein.
 
Ich glaub ich würde den einfacheren weg gehen und sagen, bevor ich mich da mir Gesetzen abstreite und dann ggf mit dem ordnungsamt rumärgern darf, Am Ende dann ewig Diskussion und Stress hab (das letzte Wort hat halt nun mal der beamte in Uniform ob es mir zu dem Zeitpunkt passt oder net) würde ich auf das likörchen verzichten und gut is. Seh das jetz net als lebens notwendig an. :whistling:
 
als öffentlicher Raum kann eine Örtlichkeit dann angesehen werden, wenn sie grundsätzlich keinerlei Zugangsbeschränkungen unterworfen ist und von Jedermann/Frau jederzeit betreten oder verlassen werden kann.
Das ist ein guter Ansatz , da es Eintritt kosten wird....und nur einen Eingangsbereich sowie einen Ausgangsbereich hat. Somit ist das geschlossen. Es kann zwar nach Marktende nicht verhindert werden das Leute ein oder ausgehen, aber das ist überschaubar. Werde erst mal bis zum 26.06 warten was die neue Verordnung bringt... (Obwohl ich befürchte, das mit der Verbreitung der Deltavariante wieder alles zurückgepfiffen wird)
 
Wie wird dann das eigene Zelt im öffentlichen Raum bewertet? Oder eine Seil Absperrung würde den öffentlichen Raum auch schon einschränken. Dann ginge eventuell die Verkostung im geschlossenen Zelt. Oder in kleine Flaschen abfüllen und als Geschenk mit nach Hause nehmen . Aber grundsätzlich gehört das Konsumieren von Alkohol nicht zu den Grundrechten ;)
 
Aber grundsätzlich gehört das Konsumieren von Alkohol nicht zu den Grundrechten
Also rein prinzipiell kratzt das schon an Bereiche wie das Waffentragen in den USA. Oder Fahrverbote und Höchstgeschwindigkeit in Deutschland. Da versteht der deutsche Michel keinen Spaß ! Mir persönlich wäre auch das egal und könnte damit leben.
 
Aber grundsätzlich gehört das Konsumieren von Alkohol nicht zu den Grundrechten
Also rein prinzipiell kratzt das schon an Bereiche wie das Waffentragen in den USA.Oder Fahrverbote und Höchstgeschwindigkeit in Deutschland. Da versteht der deutsche Michel keinen Spaß ! Mir persönlich wäre auch das egal und könnte damit leben.
Was für ein Verständnis des Grundgesetzes.. :ups Natürlich ist die Freiheit Alkohol zu konsumieren verfassungsgemäss erstmal legitimiert. Art. 2 Abs. 1: Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. Ob und wie man das macht oder lässt, steht dann auf einem anderen Blatt... Ich kann die Menschen heutzutage nicht mehr verstehen, diktatorische Denkansätze sind voll en vogue oder neudeutsch woke. Ich weiss schon warum ich zunehmend soziophob werde.
 

Neueste Beiträge

Oben