neues Waffengesetz

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Du hast recht,Lorgarn. Aber manchmal hilft es wenn man drüber redet...
 
Ich habe noch einmal Rodebrecht angeschrieben und mich nach den aktuellen Änderungen vom Freitag, den 22.02.2008 des Waffenrechtes erkundigt. Laut seiner Aussage Letzten Freitag wurde vom Bundestag eine Verschärfung des Waffenrechts beschlossen, die unter anderem weitgehende Einschränkungen beim Führen von Hieb- und Stoßwaffen und von Messern (jetzt auch Gebrauchsmessern!) vorsieht! Wenn es die Gemeinschaft wünscht, halte ich sie auf dem laufenden, was das für einen durchschnittlichen Gewandeten bedeutet. Liebe Grüsse, der Viator
 
Original von Viator Laut seiner Aussage Letzten Freitag wurde vom Bundestag eine Verschärfung des Waffenrechts beschlossen, die unter anderem weitgehende Einschränkungen beim Führen von Hieb- und Stoßwaffen und von Messern (jetzt auch Gebrauchsmessern!) vorsieht!
Aber der Gesetzgeber unterscheidet immer noch zwischen Waffe und gefährlicher Gegenstand, und eine Schaukampfwaffe ist immer noch, so ich es denn richtig verstehe, als gefährlicher Gegenstand einzustufen und nicht als Waffe. Wurde glaube ich auch hier im Thread schon gesagt. Gruß Lorgarn
 
Wenn ich Rodebrecht richtig verstanden habe, wurde diese Definition vom Gesetzgeber überarbeitet. Was dabei im Detail herraus gekommen ist und in wie weit es den durchschnittlichen Lagernden auf einem mittelalterlichen Markt; einer Living History Veranstaltung oder einem Re - enactment betrifft kann ich noch nicht abschätzen, weil ich bei den juristischen Interpretationen auf die Hilfe von dritten angewiesen bin. :) Verstehen wir uns jetzt? :) Liebe Grüsse, der Viator
 
Original von Viator Wenn ich Rodebrecht richtig verstanden habe, wurde diese Definition vom Gesetzgeber überarbeitet.
Ok, wenn dem wirklich so ist, verstehe ich den Punkt. Aber wo exakt steht, daß es diese Definition nicht geben soll, habe ich vermutlich überlesen. Gruß Lorgarn
 
Hallo Lorgarn, Wenn sich eine Fachperson mit dem Thema auseinander setzt, lässt sich dieses Wissen auch nutzen. *Grins* Hier die alte Definition vor den Änderungen vom 22.02.2008: Quelle: Rodebrecht von Sunnipah, Germanitas Ferri e.V.) Abschnitt III aus dem Essay: "Waffen tragen auf dem Mittelaltermarkt. Was ist erlaubt, was verboten ?" Link: http://www.germanitas-ferri.de/scriptorium/waffengesetz.html
"Waffen im Sinn des WaffG sind nur Schusswaffen und ihnen gleichgestellte Gegenstände (8), zu Waffen gekorene ( 9 ) Gegenstände und tragbare Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen (10). Hieb und Stoßwaffen sind tragbare Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen (11).
Ob sich etwas an dieser Definition geändert hat, erfahre ich in den kommenden Wochen. So lange bitte ich alle Beteiligten um Geduld und Nachsicht. :) beste Grüsse, der Viator
 
Nee, das meinte ich nicht. Die Dinge in Deinem Zitat sind Waffen im Sinne des Waffengesetzes, ganz richtig. Das waren sie aber vorher auch schon. Der Punkt ist, daß Schaukampfklingen (die gewissen Ansprüchen genügen) vom Gesetzgeber als gefählicher Gegenstand eingestuft werden (oder genauer, bis jetzt wurden). Sobald etwas ein gefählicher Gegenstand ist, greift das Waffengesetz nicht mehr, denn es ist keine Waffe. Das hat der Mensch den Du zitierst in seinem Aufsatz auch geschrieben. Und einen Absatzt darüber, daß Schaukampfschwerter nun plötzlich auch alle als Waffen zählen, habe ich im neuen Gesetz nicht gefunden. Gruß Lorgarn
 
...also, wie versprochen hier mal ein Auszug einer Mail welche ich von einem Händler bekommen habe! ZITAT ANFANG Der genaue Wortlaut des Gesetztes lautet in Auszügen wie folgt: Es ist verboten - Hieb- und Stoßwaffen oder - Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandtaschenmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen. Dieser Absatz gilt nicht 1. für die Verwendung bei Foto-, Film oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen 2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis, 3. für das Führen der Gegenstände nach Abs. 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt. Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenständen im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient. Das bedeutet im Klartext: Die aktuelle Änderung im Waffengesetz bezieht sich allein auf das zugriffsbereite Tragen in der Öffentlichkeit. Für die Praxis bedeutet das, dass man Messer, die dann unter das Verbot fallen, sehr wohl führen darf. Man muss nur einen Grund dafür angeben können. Unter Umständen reicht hier schon z.B. der Hinweis auf das Hobby Messersammeln. In jedem Falle bleibt das Führen beim Wandern, zum Picknick, Campen oder ähnlichen Freizeitbeschäftigungen nach wie vor erlaubt. ZITAT ENDE
 
Hallo Tom, Vielen Dank für das Zitat. :) *** Ich habe noch eine Idee für alle eingetragenen Vereine: Beantragt beim Landratsamt/ zuständige Gemeinde eine Erlaubnis zum führen von Waffen in der Öffentlichkeit. In der Regel reicht ein einfacher Brief dafür aus und erspart jedem Mitglied eine Ordnungwiderigkeit in Höhe von 40 Euro. Kleiner Erfahrungswert. ;) Liebe Grüsse, der Viator
 
Ich denke bei Euch (noch kann ich nicht uns sagen, weil ich bin ja noch kein richtiger Reenactor ;)) liegt eindeutig Brauchtumspflege vor. :D Aber wie sieht das bei Minderjährigen aus? Mir ist schon klar, das unter 18 Jährige nicht mit einem riesigen Zweihänder durch die Gegend rennen dürfen und auch keine Waffen, auch keine Äxte, erwerben dürfen, aber da meine Darstellung ja ein Bootsbauer ist und die Axt nun mal zu dieser Darstellung gehört, wie Wasser in einen Brunnen gehört, die Axt aber gleichzeitig auch als Hiebwaffe zählt, bin ich da irgendwie verwirrt. Ich will ja mit der Axt fürs Erste nicht kämpfen, sondern sie als Zeichen meines Berufes tragen und sie als Handwerkzeug führen.
 
Original von Quorthon.....Aber wie sieht das bei Minderjährigen aus? Mir ist schon klar, das unter 18 Jährige nicht mit einem riesigen Zweihänder durch die Gegend rennen dürfen und auch keine Waffen, auch keine Äxte, erwerben dürfen, aber da meine Darstellung ja ein Bootsbauer ist und die Axt nun mal zu dieser Darstellung gehört wie Wasser in einen Brunnen, die Axt aber gleichzeitig auch als Hiebwaffe zählt, bin ich da irgendwie verwirrt.....
Ein Beil ist sicher im Verständnis des Durchschnittspolizisten nur eine Waffe, wenn Du sie gegen Menschen einsetzt oder damit in die Disco oder auf die Kirmes gehst. Da Du das bei klarem Verstande nicht machst, bleibt das Beil (oder falls zweihändig geführt, die Axt) ein Werkzeug. Und das kannst Du natürlich immer und überall kaufen. Auf einem Mittelaltermarkt gehört das Beil dann zur Brauchtumspflege. Ein Probleme bekäme die MA-Szene nur bei bewaffneten Auseinandersetzungen OHNE Schaukampfwaffen.... Freundliche Grüße Jean Collin
 
Gut. Wenn ich dann noch die Klinge des Beils oder der Axt in einer Lederscheide unterbringe, sollte es eigentlich garantiert keine Probleme geben.
 
Generell gebe ich Euch mit der Axt recht, aber es kann sein, daß es bei Minderjährigen etwas anders ist. Ich bin mir aber nicht sicher. Gruß Lorgarn
 
Na ja, bei Minderjährigen stellt sichdoch immer die Frage: wer haftet, wenn was passiert? Und das ganz unabhängig davon, ob es nun eine Waffe ist oder nicht.
 
ja, das hatten wir ja schonmal in Besprechung :D Na wenn die jetzt auch unsere Schaukampfwaffen verbieten sehe ich schwarz. Da werden so viele protestieren und die wollen sich doch eigentlich jeden Ärger vom Pelz halten ... Axt bin ich eurer Meinung. Und Minderjährige, da läuft ja nicht wirklich was mit Versicherung etc., das is dann auf Verantwortung der Kämpfenden.
 
Original von Zerox93 Na wenn die jetzt auch unsere Schaukampfwaffen verbieten sehe ich schwarz.
GAAAAHHH....Keiner hat davon gesprochen, daß das passiert! Lest doch vielleicht mal einen Thread, bevor Ihr eine antwort drauf schreibt. In 4 Foren geht diese dumme Panikmache gerade los, dabei steht explizieht dabei, daß man Brauchtumspflege in keiner Weise einengen will! Außerdem spricht die neue Regelung ersmal expliziet nur von Schußwaffen! Ruhe bewahren! Sicherheit ausstrahlen! Keiner nimmt Euch die großen Messer weg. Gruß Lorgarn
 
Brauch man für die Schaukämpfe eigentlich so eine Art Bescheinigung, dass man das überhaupt darf und wenn man es macht, dass man es einigermaßen gut kann. Oder kann da jeder mal ran? ?(
 
Ich glaube nicht das da in Zukunft etwas eingeschränkt wird im Umgang mit Stichwaffen bei Mittelalterfesten und der gleichen ,hier in Deutschland ist ja schon sowieso alles scharf kontrolliert und eingeschränkt im Umgang mit Waffen gegenüber anderen Ländern.
 

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