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Ragnar
Guest
Du hast recht,Lorgarn. Aber manchmal hilft es wenn man drüber redet...
Aber der Gesetzgeber unterscheidet immer noch zwischen Waffe und gefährlicher Gegenstand, und eine Schaukampfwaffe ist immer noch, so ich es denn richtig verstehe, als gefährlicher Gegenstand einzustufen und nicht als Waffe. Wurde glaube ich auch hier im Thread schon gesagt. Gruß LorgarnOriginal von Viator Laut seiner Aussage Letzten Freitag wurde vom Bundestag eine Verschärfung des Waffenrechts beschlossen, die unter anderem weitgehende Einschränkungen beim Führen von Hieb- und Stoßwaffen und von Messern (jetzt auch Gebrauchsmessern!) vorsieht!
Ok, wenn dem wirklich so ist, verstehe ich den Punkt. Aber wo exakt steht, daß es diese Definition nicht geben soll, habe ich vermutlich überlesen. Gruß LorgarnOriginal von Viator Wenn ich Rodebrecht richtig verstanden habe, wurde diese Definition vom Gesetzgeber überarbeitet.
Ob sich etwas an dieser Definition geändert hat, erfahre ich in den kommenden Wochen. So lange bitte ich alle Beteiligten um Geduld und Nachsicht. beste Grüsse, der Viator"Waffen im Sinn des WaffG sind nur Schusswaffen und ihnen gleichgestellte Gegenstände (8), zu Waffen gekorene ( 9 ) Gegenstände und tragbare Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen (10). Hieb und Stoßwaffen sind tragbare Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen (11).
Ein Beil ist sicher im Verständnis des Durchschnittspolizisten nur eine Waffe, wenn Du sie gegen Menschen einsetzt oder damit in die Disco oder auf die Kirmes gehst. Da Du das bei klarem Verstande nicht machst, bleibt das Beil (oder falls zweihändig geführt, die Axt) ein Werkzeug. Und das kannst Du natürlich immer und überall kaufen. Auf einem Mittelaltermarkt gehört das Beil dann zur Brauchtumspflege. Ein Probleme bekäme die MA-Szene nur bei bewaffneten Auseinandersetzungen OHNE Schaukampfwaffen.... Freundliche Grüße Jean CollinOriginal von Quorthon.....Aber wie sieht das bei Minderjährigen aus? Mir ist schon klar, das unter 18 Jährige nicht mit einem riesigen Zweihänder durch die Gegend rennen dürfen und auch keine Waffen, auch keine Äxte, erwerben dürfen, aber da meine Darstellung ja ein Bootsbauer ist und die Axt nun mal zu dieser Darstellung gehört wie Wasser in einen Brunnen, die Axt aber gleichzeitig auch als Hiebwaffe zählt, bin ich da irgendwie verwirrt.....
GAAAAHHH....Keiner hat davon gesprochen, daß das passiert! Lest doch vielleicht mal einen Thread, bevor Ihr eine antwort drauf schreibt. In 4 Foren geht diese dumme Panikmache gerade los, dabei steht explizieht dabei, daß man Brauchtumspflege in keiner Weise einengen will! Außerdem spricht die neue Regelung ersmal expliziet nur von Schußwaffen! Ruhe bewahren! Sicherheit ausstrahlen! Keiner nimmt Euch die großen Messer weg. Gruß LorgarnOriginal von Zerox93 Na wenn die jetzt auch unsere Schaukampfwaffen verbieten sehe ich schwarz.