neues Waffengesetz

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Original von Karlo Ich glaube nicht, dass da in Zukunft etwas eingeschränkt wird im Umgang mit Stichwaffen bei Mittelalterfesten und dergleichen. Hier in Deutschland ist ja schon sowieso alles scharf kontrolliert und eingeschränkt im Umgang mit Waffen gegenüber anderen Ländern.
Dir ist aber schon klar, dass STICHWAFFEN ein spezielles Thema sind und nur am Rande mit Messern und Beilen zu tun haben? Stichwaffen sind WAFFEN im Sinne des Gesetzes; da gibt es feine Unterschiede, vor allem außerhalb der Mittelalterszene. Freundlichen Gruß Jean Collin
 
Jetzt wartet mal ab,es ist wohl wie schon immer Auslegungssache undd ie ist dann wieder von gegegnd zu gegend und von Büttel zu Büttel verschieden ;( Aber wir können nix machen,also müsssen wir uns anpassen. Hoffen wir drauf das die EU da auch mal ein gesetz macht,das dürfte anders ausfallen. Viel nützen wird das sowieso nicht,wer ein Messer zum Verbrechen braucht wird es weiter mit sich tragen,aber halt verdeckt. Und die wenigen die dann erwischt werden haben dann eben noch eine Straftat mehr auf der Liste
 
Ich bin einfach mal in die Offensive gegangen und habe im Ordnungsamt/Abteilung Waffenrecht nachgefragt. Ich sagte denen, dass ich auf einem öffentlichen Weg, der allerdings nicht von Fahrzeugen befahren werden kann mit einigen Leuten trainiere (stumpfe Waffen mit 2 mm Schlagkante). Ich fragte, wie es sich nun nach dem Waffenrecht verhält, da ich keinen Ärger haben wollte. Die zuständige Dame war sehr bemüht und teilte mir mit, dass selbst ein solches Trainieren unter die Kategorie Brauchtumspflege fallen würde und dass ich das weiter tun dürfte. Natürlich kann man das nicht pauschalisieren, aber ich habe die Erfahrung gemacht, dass es sinnvoll ist, sich einfach mal vorzustellen und unter Schilderung der Umstände nachzufragen.
 
Ich hab das hier grad mal so überflogen und sehe für Veranstaltungen eigentlich kein Problem. Es geht um das "Führen" der Waffe und damit ist das Griff- und einsatzbereite tragen gemeint, das tun alle ja nur auf entsprechender Veranstaltung oder? ;) Ich rate mittlerweile allen Leuten die auf Veranstaltung eingeladen oder gebucht sind das sie ihre Waffen gut verpackt und verschlossen im Kofferraum transportieren. Locker hinterm Fahrersitz kann schon zu Problemen führen denn da wäre die Waffe als "Griffbereit" einzustufen wenn man mal auf einen schlecht gelaunten Gesetzeshüter trifft. Das ist dann erstmal Auslegungssache und bringt zumindest erstmal Stress ein auch wenn man später darlegen kann was man macht. Zudem rate ich die Einladung oder Buchungsbestätigung mit sich führen wenn man unterwegs ist. Das gilt ganz besonders wenn man mal Veranstaltungen z.b. in Belgien oder den Niederlanden besucht. Verlässt man das Veranstaltungsgelände um z.b. Samstags noch schnell was einzukaufen, ist man auf der sicheren Seite wenn man halt gar nicht erst seine Waffe am Gürtel trägt. Für alle anderen Aktionen wie Training im Wald oder Park um die Ecke sollte man sich vielleicht einfach mal an die nächstgelegene Wache wenden. Wenn die Jungs dort wissen was ihr macht gehts sicher auch ohne sich kostenpflichtige Bescheinigungen zu holen. Zudem müssen sie nicht gleich mit Blaulicht ausrücken wenn ein Nachbar anruft und erzählt das sich da irgendwelche Menschen mit Schwertern umbringen wollen ;)
 
also ich selbst übe mit meinem verein kämpfen mit schaukampfwaffen: ich hab das hier jetz mal überflogen und ich kann sagen, ich war bei meiner Polizeistelle in Passau mit meiner mum ;-) , hab das schwert mitgenommen und gefragt ob wir sprich minderjähige es haben dürfen... der nette mann hat erstmal ein bisschen verdutzt geschaut, aber dann hat er erstmal gefragt ob ich denn schon 16 bin --> ja ich bin schon 17 ... dann meinte er ich dürfe es schon tragen... auf die frage ob wir in der öffentlichkeit sprich im stadtpark, wald oder große wiese... ka ect. üben dürfen meinte er: natürlich kann ein z.B älterer Herr sich beschweren, ABER so lange das in geordneten verhältnissen abgeht, sprich es darf nicht geschrien werden:" jetz bist fällig, du Hund, ich bring dich um...!!" -jeder weiß was ich mein- geht das alles in ordnung... ich habe schon oft versucht aus irgendwelchen forum posts schlau zu werden; aber das einfachste ist immer selbst bei den zuständlichen Menschen nachzufragen (obwohl es da auch ausnahmen gibt, die anscheinend noch verplanter sind) ;) :D :D lg Brokkr
 
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...na ja, die Frage ist in solch einem Fall aber immer noch ob bei Verletzungen eine Versicherung aufkommt.
 
ich hab zwar null ahnung bei sowas, aber ich denk das ist des gleiche wie bei privaten larp: da zahlt auch keiner was :(
 
Wer Denkt oder glaubt oder weiss, dass sein Hobbygerät, sei es eine Schusswaffe, ein Schwert oder ein Messer etc. unter das Waffengesetz fällt soll sich doch schnell eine Waffenbesitzkarte vom zuständigen Ordnungsamt ausstellen lassen. Gut das sind zusätzliche Kosten doch wer für das Gerät von rund 100,- bis nicht näher zu bezifferne Euros ausgibt, kann sich denke ich auch so einen Schein ausstellen lassen und das Gerät registrieren. Denn wer von den Brauchtumsanhängern hat damit schon ein Gewaltverbrechen vor, oder?
 
Original von Brokkr ich hab zwar null ahnung bei sowas, aber ich denk das ist des gleiche wie bei privaten larp: da zahlt auch keiner was :(
Da zahlt kein Schwein, wenn du nicht ne spezielle Versicherung abgeschlossen hast! Ich hab doch schon mal einen gewissen Herren erwähnt, der sich letztes Jahr in Ehrenberg ein wenig querschnittsgelähmt hat. Der hat echte Probleme, denn es zahlt keine Versicherung. Jeden Schaukampf, den du bestreitest, bestreitest du auf eigene Verantwortung. Wenn was passiert bist du selber schuld!
 
*Market Gossip - Mod an* Mir ist zu Ohren gekommen, dass es in den letzten Wochen im Ruhrgebiet die ersten Auslegungsprobleme mit dem neuen Waffenrecht gegeben haben soll. *Market Gossip - Mod aus*
§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen (1) Es ist verboten 1. Anscheinswaffen,http://www.mittelalterforum.com/editpost.php?postid=17601 Mittelalter-Forum - Forum für Mittelalter, Reenactment und Larp | Waffen | neues Waffengesetz | Beitrag editieren 2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder 3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12cm zu führen. (2) Absatz 1 gilt nicht 1. für die Verwendung bei Foto-, Film oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen, 2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis, 3. für das Führen der Gegenstände nach Abs. 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt. Weitergehende Regelungen bleiben unberührt. (3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.
Quelle: FMA - Portal. Vielen Dank für den Hinweis von Beate in diesem Thema. :) Für alle Waffen, deren Klinge länger als 12 cm sind (beispielsweise Dolche) empfehle ich das abrunden der Klingen und der Spitze, damit sie als Dekoration gelten. Laut dem Ordnungsamt der Stadt Augsburg fallen Bögen nach wie vor nicht unter das Waffenrecht! beste Grüsse, der Viator
 
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Kannst du das
Mir ist zu Ohren gekommen, dass es in den letzten Wochen im Ruhrgebiet die ersten Auslegungsprobleme mit dem neuen Waffenrecht gegeben haben soll.
etwas konkretisieren? Es wär doch mal ganz interessant ob die Probleme auf einem Veranstaltungsgelände auftraten oder ob da die ersten Schwertträger im Supermarkt erwischt wurden ;)
 
Original von Viator Für alle Waffen, deren Klinge länger als 12 cm sind (beispielsweise Dolche) empfehle ich das abrunden der Klingen und der Spitze, damit sie als Dekoration gelten.
Jetzt muss ich doch noch kurz nachhaken. Wenn es danach ginge, müsste man jegliche Küchenmesser auf dem Markt entschärfen und sein Brot lutschen. Bitte beachte § 42a Absatz 3 WaffG!! Danach gilt Absatz 1 nicht im Rahmen der Brauchtumspflege. Letzten Endes ist es das, was wir auch machen.
 
Hallo, ich kann das Gerücht aus dem Ruhrgebiet leider nicht weiter konkretisieren. (Market - Gossip = eng. für "Markt Klatsch und Tratsch") Bei den Ausführungsverordnungen sind die Aussagen sehr ambivalent. Die Augsburger Behörden sagen, daß es keine Ausführungsverordnungen zum neuen Waffenrecht geben wird, weil alles bereits im Gesetz geregelt ist... Hier noch etwas sehr interessantes, daß ich von einer Bekannten bekommen habe:
Folgende Messer fallen auch weiterhin nicht unter das Waffenrecht: Klapp- und Taschenmesser (inkl. so genannter Multitools), sofern die Klinge nur einseitig geschliffen ist und NICHT einhändig bedient (ausgeklappt und festgestellt) werden kann Fahrten-, Küchen- und Arbeitsmesser mit feststehender einseitig geschliffener Klinge, mit einer Klingenlänge bis zu 12 cm Folgende Messer fallen ab dem 01.04.2008 neu unter das Waffenrecht (keine Altersgrenze): Einhandmesser, unabhängig der Klingenlänge Fahrten-, Küchen- und Arbeitsmesser mit feststehender einseitig geschliffener Klinge, wenn die Klinge über 12 cm lang ist Diese Messer dürfen nach dem neuen § 42a WaffG zwar erworben und besessen, nicht aber geführt (zugriffsbereit bei sich getragen) werden! Von dem Verbot des Führens gibt es allerdings einige Ausnahmen. So gilt dieses Verbot nicht für die Verwendung bei Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen (der Anspruch bei den Fotoaufnahmen dürfte deutlich über dem „gegenseitigen Knipsen" liegen...) den Transport in einen verschlossenen Behältnis (verschlossen = abgeschlossen) - für das Führen, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere dann vor, wenn das Führen im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient. Pfadfindergruppen, Fahrtengemeinschaften, Wandervögel, etc. könnten (!) sowohl Fahrtenmesser im Rahmen der Brauchtumspflege oder im Rahmen des allgemein anerkannten Zwecks tragen. - Doch trotzdem sollte hier überlegt gehandelt werden. Die Verfolgung von Verstößen stellt eine Ordnungswidrigkeit nach § 53 WaffG dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Auch kann bei einer Ordnungswidrigkeit der betreffende Gegenstand gemäß § 54 WaffG (ersatzlos) eingezogen werden. Zuständig ist immer die örtliche Waffenbehörde. Sicher stellen Fahrtenmesser auf Heimabenden, Wanderungen und in Zeltlagern kein Problem dar. - Doch sind sicher auch viele Fälle konstruierbar, bei denen sich der neutrale Beobachter fragen kann: „Muss das sein?" Wichtig ist es, hier keine Panikmache zu betreiben. Das Ziel des Gesetzgebers war es, die zunehmende Anzahl von Messerstechereien zu unterbinden und den Einsatzkräften eine Rechtsgrundlage für ein frühzeitiges Einschreiten an die Hand zu geben. Da sich die Pfadfinderei in der Regel kaum an den Brennpunkten der Gewaltkriminalität abspielt, dürfte es eigentlich nicht zu Problemen kommen. Eine entsprechende Sensibilität kann aber trotzdem nicht schaden. Folgende Messer sind nach dem Waffengesetz weiterhin erst für Personen ab 18 Jahren frei (Erwerben, Besitzen, Führen) erlaubte Springmesser (Klinge nicht länger als 8,5 cm UND nur einseitig geschliffen) Dolche (beidseitig geschliffen), Bajonette, Schwerter, etc. Verstöße stellen hier ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit dar. Folgende Messer sind grundsätzlich verboten und stellen bei allen Arten des Umgangs (Erwerb, Besitz, Führen, Überlassen, etc) eine Straftat dar, die sogar mit Haftstrafen bestraft werden kann: Spring- und Fallmesser (die Klinge fällt durch Schwerkraft aus dem Griff heraus). Hiervon ausgenommen sind Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge höchstens 8,5 cm lang ist und nicht zweiseitig geschliffen ist. Faustmesser (Messer mit einem quer zur Klinge verlaufenden Griff, für Jäger gibt es Ausnahmen) Butterflymesser (Faltmesser mit zweigeteilten, um die Klinge schwenkbaren Griffen) Die rechtliche Einstufung in anderen Staaten ist zum Teil sehr different, daher empfehlen wir dringend, entsprechende Erkundigungen VOR Reise-/Fahrtenbeginn bei den jeweiligen Konsulaten einzuholen. Herr Heinrich ist ebenfall Pfadfinder und meint z.B. zu Veranstaltungen, wie dem Hamburger Singewettstreit folgendes: Als zuständige Dienststelle für den Hamburger Singewettstreit haben wir keine Bedenken, wenn dort Taschen und/oder Fahrtenmesser zur Tracht getragen werden, um das Fahrtenflair der Veranstaltung zu wahren, sofern der Veranstalter dies zulässt. Für Hamburg möchte ich noch auf die Waffenverbotszonen St. Pauli (Reeperbahn) und St. Georg (Hansaplatz) hinweisen: Dort ist das Tragen aller Arten von Messern (auch Multitools und nicht unter das Waffenrecht fallende Messer !!!) verboten. Verstöße werden mit einer empfindlich hohen Geldbuße geahndet. Entsprechende Regelungen gibt es bestimmt auch in anderen Städten, also erkundigt euch besser vorher... Wir meinen, auch Messer, die sicher nicht unter diese Regelung fallen, wie z.B. ein Schweizer Taschenmesser, ein Multitool oder Fahrtenmesser mit kürzeren Klingen als 12 cm tun es auch, um die meisten Arbeiten auf Fahrt, Lager und eben beim Jurtenbau zu verrichten. Lediglich in der Küche stehen wir auch auf lange Messer zum Brot und Braten schneiden, aber die liegen zum Transport sicher in der Kochkiste und auch dies ist rechtens und erlaubt. Ich würde erst mal vorschlagen, abzuwarten, was als Durchführungsanweisung von oben kommt und bis dahin werde ich meine Schneidwerkzeuge auf dem Weg zu Märkten/Lagern in verschlossenem Behältnis transportieren und nur dann an den Gürtel hängen, wenn ich in voller historischer Montur unterwegs bin... (Quelle: Heinrich, EKHK, Polizei Hamburg, LPV 36 - Zentrale Waffenangelegenheiten (mit Dank Marcus Berns))
**** Hier noch einmal meine persönliche Empfehlung(en), bis sich die Angelegenheit eingespielt hat: - Die Schwerter und Co. in einem verschlossenen Behältnis transportieren. (Beispiel: Tasche, Koffer, Kiste etc.) - Wer zu 100% auf Nummer sicher gehen möchte, versieht die Kiste oder den Koffer mit einem Schlüssel- oder Zahlenschloss. (Es gibt auch für Schusswaffen spezielle Transportkoffer, die sich umfunktionieren lassen). - Die Messer und Co nur anlegen, wenn ihr volle Gewandung auf einem Markt tragen wollt. - Küchenwerkzeuge (Küchenmesser) gehören außerhalb des Gebrauchs in die Kochkiste. - Lasst Euch eure Speere und Co bei der Zuständigen Polizeidienststelle als Darstellungsgegenstand für historisches Brauchtum bestätigen. (geht zumindest in NRW - Genaueres in einem Forenthread des Freyvolkes der gelebten Geschichte) Ansonsten Keine Panik! Zeigt den anderen durch eure Verhaltensweise und eure persönliche Reife, daß ihr in der Lage seid, einen historischen Gegenstand mit Klinge zu führen, ohne eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dazustellen. ^^ beste Grüsse, der Viator
 
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Also ein gewisses mass an "Bürgerlichem Widerstand " werd ich mir zugestehen,schliesslich trag ich mein Messer schon 25 jahre auch als Einzelperson völlig unfall und Überfallfrei. Und daran wird sich nichts ändern.Schliesslich lass ich mich(immerhin Bootsmann der Bundesmarine) nicht so einfach kriminalisieren.Auch nicht wenn ein gewisser herr in einem gewissen Ministerium ne Messerphobie hat. :cursing:
 
Lieber Ragnar, mal ehrlich. Die Änderungen im Waffenrecht haben in der gesamten LARP, Mittelalter, Re-enactment und Living History Szene für gewaltige Verwirrungen gesorgt. Klappmesser, die mit zwei Händen auf- und zugemacht werden, sind nach wie vor erlaubt, so lange die Klingenlänge unter 12 cm bleibt. (siehe oben). Also: Ruhe bewahren und abwarten. Jetzt muss das Bundesinnenministerium die Sache ausbaden, die sie dort angefangen hat. Ich kann mir sehr gut vorstellen, daß es dort mehr als eine Auslegungsanfrage von historisch gewandeten vorliegt. ^^ Herzliche Grüsse, der vorsichtige Viator
 
Vorsichtig sein..ja gern aber wie? Ich will am 23 nach Worms,soll ich da mein Sax in einen Kasten einschliesse bis ich (als Besucher) das gelände betreten hab? Ich hab keine Lust mich so ver..... zu lassen(gilt nicht dir sondern der politik) Hier werden harmlose Bürger kriminalisiert . Glaubt irgendwer das eine Tankstelle weniger mit Messer ausgeraubt wird und das ne Klinge von 12 cm nicht tödlich angewandt werden kann. Mein Essmesser ist 12,8 cm lang,und ich besitze und trage es seit 1983 . Ich hab in der Zeit weder einem kleinen Jungen vor der Schule den Gameboy abgezockt noch eine Tanke ausgeraubt(mal abgesehen davon das ich dafür was anderes nehmen würd) Aber dieser dämliche Politiker setzt sich in seinen Roli ,in dem er nu leider sitzen muss und macht aus seiner Angst einen nationalen ..Arschtritt für jeden anständigen Bürger. Wär ich Pfadfinder gäb es das Problem nicht,weil die sind ja Kath... (ich will hier auch keinen Glaubenskrieg)) Aber ich bin nur ein unbescholtener Bürger,nicht vorbestraft und doch werd ich von diesem gesetz so behandelt. Und dann wird das ganze auch noch so wichi-waschi abgefasst das es keinem Staatsdiener in Uniform zuzumuten ist das vernünftig auszulegen, weil zu kompliziert. Ich weiss das ist weder der rechte Platz noch die Möglichkeit was zu ändern. Aber raus musste es mal,und hier wird es wenigstens von vernünftigen menschen gelesen. Ich werde am 23 mit Sax und Messer vom Parkplatz zum Gelände laufen und abwarten was passiert. Und zwar ohne Kasten, :D
 
Hallo Ragnar, es wird gar nichts passieren. Wenn dich einer fragen sollte, dann ist das Eßmesser und das Sax Bestandteil einer korrekten historischen Darstellung. :whistling: liebe Grüsse, der Viator
 
Hallo Viator(entschuldige das ich oben die Anrede vergass) das will ich hoffen. Aber genausogut kannste an einen frisch von der P-Schule gekommenen Knaben geraten der das anders sieht. Weisst Du ,ich wollt das eigentlich per Pm schreiben aber wenn ich jetzt schon mal hier bin: mich nervt das ganze Theater,diese völlig unnötige Diskussion. Ich möchte mit allen anderen die hier Betroffen sind mein Hobby ausüben ohne Angst zu haben das mir auf dem NAchhauseweg einer sagt Das sax darfst Du nicht tragen (Meins ist als Werkzeug geschliffen,also scharf)und nimmt mir das schöne teure teil ab bloss weil in der Politik wer sitzt der da nich hingehört(Hättest Du oder Ich oder sonst jemand in verantwortlicher Position gesessen und so ein Erlebniss gehabt,man hätte uns nie wieder wo hin gelassen wo wir eine solche Verantwortung zu tragen haben .) Aber in der Politik ist ja alles drin,und seit die irren von Al-K *** da rummachen kann man ja mit Sicherheit alles begründen.Aber flechten wir da Ding doch mal weiter: stell Dir vor es werden plötzlich von Al-K Fra*en verge***ltigt. Kriegen wir dann ale ein Schloss das nur noch daheim aufgeht an die Hose? Immrhin haben wir das Werkzeug dafür ja immer dabei.Oder passiert nix weil unserm Mi**** kann das ja net passieren? Aber warten wir ab,ich werd am 23 hoffentlich noch par* 42 im Kopf haben,und wenn alles nicht hilft nem ich ne Axt mit,ist zwar gefährlicher aber keine 12 cm lang
 
Original von Ragnar Mein Essmesser ist 12,8 cm lang
WAAS? Acht Millimeter zu lang? Dafür müsstest du acht Jahre in den Kerker, bei Wasser und Brot! ;) *Nicht ernst nehmen* Im Ernst, das neue WaffG bezieht sich nur auf Anscheinwaffen (e.g. Schusswaffen). Mit Schwertern und Essmessern werde ich so weiter machen wie bisher. Und wenn es der Veranstalter nicht zulässt, dann kehre ich der VA den Rücken. Sie wird ohnehin in absehbarer Zeit einfach aufhören zu existieren.
 

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